Schulordnung
Unser GamMa
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Schulordnung für das GamMa
Beschluss der
Gesamtkonferenz vom 25.09.2017, letzte Änderung am 17.11.2022
I.
Allgemeines
Die
Schulordnung soll einen geregelten Unterricht ermöglichen. Sie gibt allen
Schülerinnen und Schülern so viel Freiheit wie möglich. Die Freiheit findet
dort ihre Grenzen, wo folgende Ziele gefährdet werden:
-
Schülerinnen und Schüler, Lehrerinnen und Lehrer und ihr Eigentum sollen keinen
Schaden erleiden,
-
alle Mitglieder der Schule sollen angemessene Arbeitsbedingungen finden,
-
Gebäude, Anlagen, Einrichtungen, Lehr- und Lernmittel sollen geschont werden,
damit sie auch künftig den Schülerinnen und Schülern in gutem Zustand zur
Verfügung stehen.
II.
Betreten und Verlassen des Schulgeländes, des Gebäudes und der Klassenräume
1. Schülerinnen und Schüler
dürfen sich vor dem Beginn des Schultags
ab 7.00 Uhr in der Pausenhalle des Neubaus, in dessen unterem Flur und in den
oberen Fluren des Altbaus aufhalten. Die anderen Gebäudeteile dürfen von allen Schülerinnen
und Schülern erst nach dem Gongsignal um 7.33 Uhr betreten werden.
2.
Der Verwaltungstrakt darf von Schülern nur betreten
werden, wenn dazu konkrete Anlässe bestehen, zum Bespiel um das Sekretariat
aufzusuchen oder eine Lehrkraft zu sprechen. Um die Klassenräume im Altbau, die
Turnhalle oder die Aula zu erreichen oder den Altbau zu verlassen, werden von
den Schülerinnen und Schülern nur die
Türen, die zum Schulhof hin liegen, genutzt.
3. Schülerinnen und
Schüler, deren regulärer Unterricht ausfällt, verlassen die Klassentrakte und
halten sich in der Pausenhalle, der Cafeteria oder auf dem Pausenhof auf. Das
Ballspielen ist während des Unterrichts nicht erlaubt. Der Oberstufe steht für
den Aufenthalt während der Freistunden auch der Oberstufenarbeitsraum A202 zur
Verfügung. In diesem Raum dürfen die Oberstufenschüler auch elektronische
Geräte benutzen, ohne dabei andere Schüler oder den Unterricht zu stören.
4. Schülerinnen und
Schüler der Klassen 5 bis 10 dürfen während der Unterrichtszeit,
einschließlich der Vormittagspausen, das Schulgrundstück nur in Ausnahmefällen
und mit Zustimmung einer Lehrkraft verlassen.
5. Schülerinnen und Schüler der Klassen
5 bis 10 dürfen, wenn sie nachmittags Unterricht haben oder an
Arbeitsgemeinschaften teilnehmen, das Schulgelände in der Mittagspause nur
verlassen, wenn die Cafeteria geschlossen ist und die Eltern von Minderjährigen
sich schriftlich damit einverstanden erklärt und die Schule von der
Aufsichtspflicht entbunden haben.
6. Nach jedem
Stundenblock werden die Arbeitsplätze und Unterrichtsräume in einem sauberen
Zustand hinterlassen und die Stühle werden hochgestellt. Der Ordnungsdienst
erledigt seine Aufgaben. Die Lehrkraft schaltet die elektronischen Tafeln ab
und verschließt den Unterrichtsraum.
7. Der Aufenthalt in den Fachräumen, in
der Sporthalle und beim Kopierer ist nur im Beisein einer Lehrkraft gestattet.
III.
Pausenordnung
1.
In
den Pausen dürfen sich die Schülerinnen und Schüler der Klassen 5 bis 10 in der
Pausenhallte, dem unteren Flur des Neubaus, in den hofseitigen Fluren des
Altbaus („Toilettenflure“) und auf dem Schulhof aufhalten. Für die Oberstufe
stehen in den Pausen auch das 1. OG. des Neubaus, die Flure im Altbau und der
Oberstufenarbeitsraum A202 zum Aufenthalt zur Verfügung.
2. Für die Pausen stehen schuleigene Bälle
bereit, die rücksichtsvoll benutzt und am Ende der Pause von den Schülerinnen
und Schülern zurück in den Ballkorb gelegt werden.
3. Getränke, die im Becher angeboten
werden, dürfen nicht in die Flure und Unterrichtsräume mitgenommen werden.
4. Wechseln die
Schülerinnen und Schüler den Unterrichtsraum, nehmen sie die erforderlichen
Unterrichtsmaterialien mit in die Pause, gehen aber noch nicht in den Raum der
nächsten Unterrichtsstunde.
5. Die Pausen werden durch zwei
Gongsignale und das Läuten der Schulglocke beendet: Beim ersten Zeichen gehen
die Schülerinnen und Schüler in die Flure der Unterrichtsräume.
6. Auf dem
Schulgelände, bei Klassenfahrten, Wandertagen und sonstigen schulischen
Veranstaltungen sind der Genuss von alkoholhaltigen Getränken und das Rauchen
verboten.
IV. Unterricht
1. Der Unterricht beginnt und endet pünktlich.
2. Unterrichtsstörungen aller Art werden vermieden.
3. Die Nutzung digitaler Endgeräte ist auf dem Schulgelände in den ersten
beiden Pausen verboten. Während der Unterrichtszeit und bei
außerunterrichtlichen Schulveranstaltungen bestimmt die aufsichtführende Person
über die Nutzung der digitalen Endgeräte.
4. Die elektronischen Tafeln werden pfleglich behandelt und dürfen von
Schülerinnen und Schülern nur in Anwesenheit einer Lehrkraft oder mit deren
ausdrücklicher Erlaubnis benutzt werden.
V. Unfallverhütung
Zur Vermeidung von Unfällen wird im Interesse aller
Schülerinnen und Schüler angeordnet:
1. Das Radfahren ist nur auf den dafür vorgesehenen Wegen gestattet.
Fahrräder werden, ohne den Unterricht zu stören, im Fahrradstand hinter dem Neubau abgestellt.
Nur unmittelbar vor und nach dem Unterricht dürfen sich Radfahrer dort
aufhalten.
2. Das Mitbringen von Waffen und gefährlichen Gegenständen ist verboten.
3. Das
Schwunggeben an den Kletterseilen ist gefährlich und daher verboten.
4. Das Werfen mit Gegenständen – v. a. mit Steinen und Schneebällen - ist
nicht gestattet. Mit Bällen darf nur auf den dafür vorgesehenen Flächen
gespielt werden.
5. Bei Brand oder sonstiger Gefahr ertönt ein hauseigenes Alarmsignal.
Alle Schülerinnen und Schüler verlassen gemäß dem Alarmplan das Gebäude und
versammeln sich klassenweise auf dem Basketballfeld und dem Bolzplatz.
VI. Verstöße gegen die Schulordnung
Grundsätzlich sind alle Lehrerinnen und Lehrer
sowie der Hausmeister und sonstige Mitarbeiter der Schule gegenüber allen
Schülerinnen und Schülern weisungsberechtigt.
Bei Verstößen gegen die Schulordnung können erzieherische Maßnahmen ergriffen werden.
Bei Verstößen gegen die Schulordnung können erzieherische Maßnahmen ergriffen werden.