Schulordnung
Unser GamMa
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Schulordnung für das GamMa
Beschluss der Gesamtkonferenz vom 25.09.2017, letzte Änderung am 24.10.2024
I. Allgemeines
Die Schulordnung soll einen geregelten Unterricht ermöglichen. Sie gibt allen Schülerinnen und Schülern so viel Freiheit wie möglich. Die Freiheit findet dort ihre Grenzen, wo folgende Ziele gefährdet werden:
- Schülerinnen und Schüler, Lehrerinnen und Lehrer und ihr Eigentum sollen keinen Schaden erleiden,
- alle Mitglieder der Schule sollen angemessene Arbeitsbedingungen finden,
- Gebäude, Anlagen, Einrichtungen, Lehr- und Lernmittel sollen geschont werden, damit sie auch künftig den Schülerinnen und Schülern in gutem Zustand zur Verfügung stehen.
II. Betreten und Verlassen des Schulgeländes, des Gebäudes und der Klassenräume
1. Schülerinnen und Schüler dürfen sich vor dem Beginn des Schultags ab 7.00 Uhr in der Pausenhalle des Neubaus, in dessen unterem Flur und in den oberen Fluren des Altbaus aufhalten. Die anderen Gebäudeteile dürfen von allen Schülerinnen und Schülern erst nach dem Gongsignal um 7.33 Uhr betreten werden.
2. Der Verwaltungstrakt darf von Schülern nur betreten werden, wenn dazu konkrete Anlässe bestehen, zum Beispiel um das Sekretariat aufzusuchen oder eine Lehrkraft zu sprechen. Um die Klassenräume im Altbau, die Turnhalle oder die Aula zu erreichen oder den Altbau zu verlassen, werden von den Schülerinnen und Schülern nur die Türen, die zum Schulhof hin liegen, genutzt.
3. Schülerinnen und Schüler, deren regulärer Unterricht ausfällt, verlassen die Klassentrakte und halten sich in der Pausenhalle, der Cafeteria oder auf dem Pausenhof auf. Das Ballspielen ist während des Unterrichts nicht erlaubt. Der Oberstufe steht für den Aufenthalt während der Freistunden auch der Oberstufenarbeitsraum A202 zur Verfügung. In diesem Raum dürfen die Oberstufenschüler auch elektronische Geräte benutzen, ohne dabei andere Schüler oder den Unterricht zu stören.
4. Schülerinnen und Schüler der Klassen 5 bis 10 dürfen während der Unterrichtszeit, einschließlich der Vormittagspausen, das Schulgrundstück nur in Ausnahmefällen und mit Zustimmung einer Lehrkraft verlassen.
5. Schülerinnen und Schüler der Klassen 5 bis 10 dürfen, wenn sie nachmittags Unterricht haben oder an Arbeitsgemeinschaften teilnehmen, das Schulgelände in der Mittagspause nur verlassen, wenn die Cafeteria geschlossen ist und die Eltern von Minderjährigen sich schriftlich damit einverstanden erklärt und die Schule von der Aufsichtspflicht entbunden haben.
6. Nach jedem Stundenblock werden die Arbeitsplätze und Unterrichtsräume in einem sauberen Zustand hinterlassen und die Stühle werden hochgestellt. Der Ordnungsdienst erledigt seine Aufgaben. Die Lehrkraft schaltet die elektronischen Tafeln ab und verschließt den Unterrichtsraum.
7. Der Aufenthalt in den Fachräumen, in der Sporthalle und beim Kopierer ist nur im Beisein einer Lehrkraft gestattet.
III. Pausenordnung
1. In den Pausen dürfen sich die Schülerinnen und Schüler der Klassen 5 bis 10 in der Pausenhallte, dem unteren Flur des Neubaus, in den hofseitigen Fluren des Altbaus („Toilettenflure“) und auf dem Schulhof aufhalten. Für die Oberstufe stehen in den Pausen auch das 1. OG. des Neubaus, die Flure im Altbau und der Oberstufenarbeitsraum A202 zum Aufenthalt zur Verfügung.
2. Für die Pausen stehen schuleigene Bälle bereit, die rücksichtsvoll benutzt und am Ende der Pause von den Schülerinnen und Schülern zurück in den Ballkorb gelegt werden.
3. Getränke, die im Becher angeboten werden, dürfen nicht in die Flure und Unterrichtsräume mitgenommen werden.
4. Wechseln die Schülerinnen und Schüler den Unterrichtsraum, nehmen sie die erforderlichen Unterrichtsmaterialien mit in die Pause, gehen aber noch nicht in den Raum der nächsten Unterrichtsstunde.
5. Die Pausen werden durch zwei Gongsignale und das Läuten der Schulglocke beendet: Beim ersten Zeichen gehen die Schülerinnen und Schüler in die Flure der Unterrichtsräume.
6. Auf dem Schulgelände, bei Klassenfahrten, Wandertagen und sonstigen schulischen Veranstaltungen sind der Genuss von alkoholhaltigen Getränken und das Rauchen verboten.
IV. Unterricht
1. Der Unterricht beginnt und endet pünktlich.
2. Unterrichtsstörungen aller Art werden vermieden.
3. Die Nutzung digitaler Endgeräte ist auf dem Schulgelände in den ersten beiden Pausen verboten. Ausnahme ist die Nutzung der iPads zu schulischen Zwecken für die Oberstufe im ersten Stock des Neubaus sowie im ersten und zweiten Stock des Altbaus (Hinweis: Diese Regelung hat bis Ende des Schuljahres 2024/25 Gültigkeit und wird von der Gesamtkonferenz evaluiert werden).
Während der Unterrichtszeit und bei außerunterrichtlichen Schulveranstaltungen bestimmt die aufsichtführende Person über die Nutzung der digitalen Endgeräte.
4. Die elektronischen Tafeln werden pfleglich behandelt und dürfen von Schülerinnen und Schülern nur in Anwesenheit einer Lehrkraft oder mit deren ausdrücklicher Erlaubnis benutzt werden.
V. Unfallverhütung
Zur Vermeidung von Unfällen wird im Interesse aller Schülerinnen und Schüler angeordnet:
1. Das Radfahren ist nur auf den dafür vorgesehenen Wegen gestattet. Fahrräder werden, ohne den Unterricht zu stören, im Fahrradstand hinter dem Neubau abgestellt. Nur unmittelbar vor und nach dem Unterricht dürfen sich Radfahrer dort aufhalten.
2. Das Mitbringen von Waffen und gefährlichen Gegenständen ist verboten.
3. Das Schwunggeben an den Kletterseilen ist gefährlich und daher verboten.
4. Das Werfen mit Gegenständen – v. a. mit Steinen und Schneebällen - ist nicht gestattet. Mit Bällen darf nur auf den dafür vorgesehenen Flächen gespielt werden.
5. Bei Brand oder sonstiger Gefahr ertönt ein hauseigenes Alarmsignal. Alle Schülerinnen und Schüler verlassen gemäß dem Alarmplan das Gebäude und versammeln sich klassenweise auf dem Basketballfeld und dem Bolzplatz.
VI. Verstöße gegen die Schulordnung
Grundsätzlich sind alle Lehrerinnen und Lehrer sowie der Hausmeister und sonstige Mitarbeiter der Schule gegenüber allen Schülerinnen und Schülern weisungsberechtigt.
Bei Verstößen gegen die Schulordnung können erzieherische Maßnahmen ergriffen werden.